Erklärung zur Barrierefreiheit

Unser Anspruch

Kolweier Garten- und Landschaftsbau & Agrarservice ist bemüht, die eigene Website im Einklang mit den Grundsätzen der digitalen Barrierefreiheit für möglichst alle Menschen zugänglich zu gestalten. Als Orientierung dienen uns die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA sowie die Anforderungen der Norm EN 301 549 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Trotz aller Bemühungen, eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen, können einzelne Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein.

[Bitte nach einer Prüfung anpassen: „vollständig vereinbar“, „teilweise vereinbar“ oder „nicht vereinbar“ – und das Ergebnis der Bewertung/Selbstbewertung ergänzen.]

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben wir unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aus den nachstehenden Gründen möglicherweise (noch) nicht vollständig barrierefrei:

[Diese Liste nach einer Barrierefreiheits-Prüfung konkretisieren oder, falls keine Einschränkungen bestehen, entsprechend anpassen.]

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22. Juni 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung. Wir überprüfen die Barrierefreiheit unserer Website regelmäßig und verbessern sie fortlaufend.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Ihnen sind Barrieren aufgefallen oder Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Teilen Sie uns dies gerne mit – wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu helfen und die gemeldeten Mängel zu beheben.

Kolweier Garten- und Landschaftsbau & Agrarservice
Ansprechpartner: Miguel Kolweier
Elverdingsen 18, 32549 Bad Oeynhausen
Telefon: 01575 - 2606292
E-Mail: info@kolweier-gartenbau.de

Schlichtungsverfahren

Sollten auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

[Falls eine Schlichtungsstelle für Ihren Fall einschlägig ist, hier deren Namen und Kontaktdaten ergänzen. Für private Anbieter im Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist in Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig.]

Stand: Juni 2026